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    miteinander
soziales
Rehabilitation im Ausland
Seit dem 1. Januar 2020 sind nicht mehr die Krankenkassen, sondern ist das Ministerium der Deutschsprachigen Gemein- schaft für die Genehmigung von Anträgen auf die nachstehen- den Formen der Langzeitrehabilitation* im Ausland zuständig. Doch auch weiterhin können Sie Ihren Antrag bei der Kranken- kasse einreichen.
 Für welche Formen der Rehabilitation können Sie einen Antrag stellen?
Es wird zwischen der physischen und der psychischen Langzeit- rehabilitation unterschieden. Die physische Langzeitrehabilita- tion betrifft bzw. umfasst:
 Menschen mit einer Hörschädigung: schwerwiegende Hör- schädigungen oder Taubheit (bei Personen ohne geistige Beeinträchtigung oder Förderschulbedarf);
 Menschen mit einer Sehschädigung: unheilbar schwerwie- gende Sehschädigung oder Erblindung (bei Personen ohne geistige Beeinträchtigung oder Förderschulbedarf);
 Rehabilitationszentren für Kinder mit einer neurologischen und respiratorischen Erkrankung: Begleitung von Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre mit schweren komplexen und chronischen neurologischen oder respiratorischen Erkran- kungen;
 Ambulante multidisziplinäre Rehabilitationszentren für Kin- der und Erwachsene: leichte bis mittelgradige Intelligenz- minderung, Sprachstörung, Hörschädigung, Autismus, Ent- wicklungsstörung der motorischen Fähigkeiten, u.a.;
 Menschen mit motorischen oder neurologischen Erkrankun- gen: Betrifft Personen mit einer spezifischen Erkrankung (Multiple Sklerose oder andere schwere neurologisch dege- nerative Erkrankungen);
 Erholungszentren: Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre, die im Alltag zu Hause leben und begleitet werden, können in Form eines Kurzzeitaufenthaltes in einem Erholungszentrum betreut werden. Dies gilt für Patienten mit Erkrankungen, die zum vorzeitigen Tod führen können, oder die von einer chronischen, schwerwiegenden Erkrankung ohne Hei- lungschancen, betroffen sind
Die psychische Langzeitrehabilitation betrifft bzw. umfasst:
 Personen mit einer Sucht bzw. einer Abhängigkeit: Grund- bedingung für eine Rehabilitation ist eine erfolgreich abge- schlossene Entgiftung;
 Psychosoziale Rehabilitation für Erwachsene, die an psychi- schen Erkrankungen wie Schizophrenie, Depressionen oder Phobie leiden und bei denen keine stationäre Aufnahme erforderlich ist;
 Funktionelle Rehabilitation der Eltern-Kind-Beziehung: Das Angebot richtet sich an Mütter, die aufgrund einer psychia- trischen oder physischen Vorerkrankung bedeutende Bin- dungsstörungen zum Kind aufweisen;
 Diagnostische Referenzzentren für Autismus: Personen mit Autismus oder mit der Verdachtsdiagnose auf Autismus;
 Rehabilitationszentren für Kinder mit psychiatrischer
Erkrankung: Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit psy- chischen, psychotischen und autistischen Störungen oder mit schweren Bindungsstörungen
 Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, um auf diese Leistung Anspruch zu haben?
Sie müssen In der DG wohnhaft und in Belgien versichert sein sowie einen Antrag auf eine Langzeitrehabilitationsmaßnahme stellen, die Sie in einer Einrichtung im EU-Ausland, in Norwegen, Liechtenstein oder in der Schweiz in Anspruch nehmen möch- ten.
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Beantragen Sie das Formular bei einem Kundenberater der CKK oder beim zuständigen Dienst des Ministerium der Deutschspra- chigen Gemeinschaft und reichen Sie den ausgefüllten Antrag bei der Krankenkasse oder beim zuständigen Dienst des Mini- steriums ein.
 Welche Antragsformen gibt es und welche Dokumente sind beizufügen?
Antrag auf Erhalt einer Vorabgenehmigung einer Langzeit- rehabilitation (Antrag vor Antritt der Reha):
 Das Ministerium der DG muss diesen Antrag vor Beginn der Reha genehmigen;
 Dem ausgefüllten Antragsformular sind der Bericht des bel- gischen Facharztes, der Behandlungsplan und der Kosten- voranschlag der ausländischen Rehaeinrichtung beizufügen;
 Nach Prüfung und Annahme des Antrags durch den zustän- digen Fachbereich erhalten Sie den S2-Anspruchsschein, der die Kostenübernahme garantiert
Antrag auf Erhalt einer Zustimmung zur Kostenerstattung einer Langzeitrehabilitation (Antrag kann auch nach Abschluss der Reha beantragt werden):
 Diesen Antrag können Sie stellen, wenn Sie nach dem 1. November 2019 eine Reha in Anspruch genommen haben und die Krankenkasse die entsprechenden Kosten nicht erstattet;
 Dem ausgefüllten Antragsformular sind ein Behandlungs- plan der ausländischen Einrichtung, die Rechnung für die ambulante Langzeitrehabilitationsmaßnahme und gegebe- nenfalls weitere Zahlungsbelege beizufügen;
 Nach Prüfung und Annahme des Antrags durch den zustän- digen Fachbereich findet eine Kostenbeteiligung nach bel- gischem Tarif statt
Antrag auf Kostenbeteiligung einer außergewöhnlichen Behandlung
 Dem ausgefüllten Antragsformular sind ein Behandlungs- plan (inkl. Kostenaufstellung) der ausländischen Einrichtung und der Bericht des belgische Facharztes beizufügen;
Wo reichen Sie den Antrag ein?
 






























































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