Page 7 - Miteinander_1_2020
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   Nach Prüfung und Annahme des Antrags durch den zustän- digen Fachbereich findet eine Kostenbeteiligung nach fest- gelegten Bedingungen statt
Antrag auf Erstattung der Reisekosten
 Wenn die monatliche Gesamtstrecke die Distanz von 300 km überschreitet, können Sie die Erstattung der Reisekosten, die mit der Langzeitrehabilitation im Ausland verbunden sind, beantragen. Den diesbezüglichen Antrag können Sie nach der Rehabilitation stellen;
 Dem ausgefüllten Antragsformular sind die Zahlungsbelege beizufügen;
 Nach Prüfung und Annahme des Antrags durch den zustän-
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digen Fachbereich erstattet das Ministerium die Reisekosten entsprechend der anwendbaren Bestimmungen zur Fahrt- entschädigung des Ministeriums
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr CKK-Kunden- berater unter:
Quelle: Ministerium der DG
* Für andere Formen der Langzeitrehabilitation im Ausland wenden Sie sich wei- terhin an Ihre Krankenkasse
miteinander
  
087/32 43 33
 MITEINANDER 1/2020 |7
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