Page 14 - Miteinander_3_2018
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Mehr Spaß und eine bessere Betreuung
170 Euro Ermäßigung für Zusatzversicherte
Sind Sie bei der Christlichen Krankenkasse (CKK) versichert? Als Mitglied der CKK und als regelmäßiger Zahler der Zusatzversi- cherung erhalten Sie eine Preisermäßigung im Gesamtwert von 170 Euro auf Ihre Aufenthalte mit Jugend & Gesundheit. Für Versicherte, die Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung haben, liegt der Gesamtwert der Ermäßigungen bei 270 Euro (das gilt für Vollarbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten Arbeits- losengeld beziehen, ob als Alleinstehende(r) oder Haushalts- vorstand).
 Was die erhöhte Kostenerstattung (EKE) bedeutet, erfahren Sie unter www.ckk-mc.be (einfach Suchbegriff „EKE“ oder „Erhöhte Kostenerstattung“ in das Suchfeld eingeben).
 Wenn Sie sich Fragen zu Ihrem persönlichen Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (EKE) stellen, setzen Sie sich mit einem Kundenberater der CKK in Verbindung, telefo- nisch unter der Nummer 087 32 43 33 oder per E-Mail an eupen@mc.be.
Alle Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 17 kommen in den Genuss dieser jährlichen Ermäßigung (gültig von den Weih- nachtsferien 2017-2018 bis zu den Allerheiligenferien 2018 einschließlich). Für die Berechnung der Ermäßigung gilt das Geburtsjahr. 2018 erhalten also die Kinder der Jahrgänge 2001 bis 2011 einschließlich die Ermäßigung.
Mehr Infos unter:

Die Ermäßigung wird bei der Anmeldung automatisch vom Preis abgezogen (der Preis, den Sie bei der Anmeldung erfahren, ist also der Nettopreis, unter Berücksichtigung der Ermäßigung). Sie können diese Ermäßigung aber auch nur zum Teil in Anspruch nehmen und auf diese Weise eine Restermäßigung für einen späteren Aufenthalt aufbewahren.
Wenn Sie Ihr Kind im gleichen Jahr nämlich nochmals mit Jugend & Gesundheit in Ferien schicken möchten, zum Beispiel im Som- mer, können Sie die Ermäßigung in zwei Raten nehmen. Den entsprechenden Wunsch müssen Sie aber spontan bei der ersten Anmeldung äußern. Bei der zweiten Anmeldung hingegen erhalten Sie automatisch die verbleibende Ermäßigung auf den Bruttopreis des Aufenthalts.
Hier finden Sie ein konkretes Beispiel: Wenn Sie Ihr Kind für einen Aufenthalt anmelden, der 805 Euro kostet, wird automa- tisch die volle Ermäßigung von 170 Euro abgezogen (805 - 170). Wenn Sie aber Ihr Kind im Sommer nochmals anmelden möch- ten, können Sie zunächst die Hälfte der Ermäßigung in Anspruch nehmen. Dann zahlen Sie 720 Euro für den ersten Aufenthalt (805 - 85). Bei der nächsten Anmeldung wird die verbleibende Ermäßigung (85 Euro) automatisch abgezogen (805 - 170 = 635 Euro oder 805 - 85 = 720 Euro | dann bleiben Ihnen 85 Euro für einen anderen Aufenthalt.
Das gleiche Verfahren gilt für die die Versicherten, die Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung in der gesetzlichen Kranken- versicherung (EKE) haben, nur dass hier insgesamt 270 Euro abgezogen werden.
14| MITEINANDER 3/2018
www.jukutu.be


































































































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