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Zuschuss für Heizkosten
Verlassen wir uns nicht auf das milde Wetter. Im Winter bleibt das Heizen der Wohnung nicht aus. Unter bestimmten Voraus- setzungen können Familien und Alleinstehende einen Heiz- kostenzuschuss erhalten.
Der Heizölsozialfonds soll Familien bei der Bewältigung ihrer Heizkosten helfen. Dieser Fonds zahlt einen Kostenzuschuss für bis zu 1500 Liter Heizöl jährlich je Familie. Haushalte, die 2015 noch keinen Heizkostenzuschuss beantragt haben oder noch keine 1500 Liter Heizöl eingekauft haben, können bis zum 31. Dezember 2015 noch einen entsprechenden Antrag einreichen.
 WerkommtindenGenuss dieses Zuschusses?
 Angehörige eines Haushalts, in dem alle Mitglieder Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung für Gesundheitsleistungen (EKE) ihrer Krankenkasse haben.
 Personen, deren Bruttojahreseinkommen vor Steuern maxi- mal 17 083,39 Euro zuzüglich 3162,60 Euro je Unterhalts- berechtigten (1) beträgt. Das nicht indexierte Katastereinkom- men (X3) der Immobilien mit Ausnahme der eigenen Woh- nung wird ebenfalls berücksichtigt.
 Personen, die von einem Schuldenberater betreut werden oder für die eine kollektive Schuldenregelung erlassen wurde und die nicht in der Lage sind, ihre Heizkostenrechnung zu begleichen.
 FürwelcheHeizkostenwird dieser Zuschuss gewährt?
 Mit dem Tankwagen geliefertes oder vom Verbraucher in Einzelkanistern abgeholtes Heizöl;
 vom Verbraucher in Einzelkanistern abgeholtes Kerosin (Leuchtöl, Leuchtpetroleum);
 mit dem Tankwagen geliefertes Propangas.
Andere Heizquellen (Strom, Erdgas, Stadtgas, Flaschengas, Holz, Kohle, Pellets usw.) werden nicht bezuschusst. Bestimmte Per- sonenkreise, die mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben, erhalten jedoch automatisch einen Nachlass auf den Preis für Erdgas oder Strom (2).
 WiehochistdieserZuschuss?
Für die Brennstoffe, die in großen Mengen geliefert werden, erhält der Verbraucher einen Zuschuss je Liter. Dieser Zuschuss kann bis zu 210 Euro jährlich betragen. Für Brennstoffe, die in Einzelkanistern an der Tankstelle abgeholt werden, gilt ein Pau- schalzuschuss von 210 Euro. In diesem Fall braucht nur ein ein- ziger Tankbeleg eingereicht zu werden.
 Welche Formalitäten sind erforderlich?
Der Antrag ist innerhalb von 60 Tagen nach der Anlieferung oder dem Ankauf des Brennstoffs beim Öffentlichen Sozialhil- fezentrum (ÖSHZ) der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Das ÖSHZ prüft den Antrag anhand mehrerer Unterlagen, die vor- zulegen sind: Ausweis, Kopie der Rechnung/des Lieferscheins, Einkommensnachweis usw. Wenn der Zuschuss bewilligt wird,
erfolgt die Zahlung durch Überweisung auf ein Konto oder bar in die Hand. In einigen Fällen überweist das ÖSHZ dem Liefe- ranten den Zuschuss direkt.

Manche Lieferanten bieten Haushalten, die große Mengen Hei- zöl benötigen, die Möglichkeit, die Rechnung in mehreren Monatsraten zu begleichen. Kunden, die eine solche Ratenzah- lung wünschen, müssen mit ihrem Lieferanten einen Vertrag abschließen. Die Bedingungen und die Liste der Lieferanten, die diese Zahlungserleichterung gewähren, erhalten Sie beim Föderalen öffentlichen Dienst (FÖD) Wirtschaft (2).
(1) Um als Unterhaltsberechtigter zu gelten, darf das jährliche Nettoeinkommen 3110 Euro nicht überschreiten (Kindergeld und Unterhaltszahlungen für Kinder nicht mit einbe- rechnet).
(2) FÖD Wirtschaft: 0800/12033 (gebührenfrei) oder http://economie.fgov.be/de/ (> Ver- braucherschutz > Energie).
miteinander
Ratenzahlung für den Brennstoffeinkauf
  www.heizoelfonds.be
 ÖSHZ
dem Öffentlichen Sozialhilfezentrum (ÖSHZ) Ihrer
Wohnsitzgemeinde.
 Sozialdienst
Der Sozialdienst der Christlichen Krankenkasse steht Ihnen
für sämtliche Fragen offen. Lassen Sie sich über unsere Ruf- zentrale 087 32 43 33 mit dem Sozialdienst verbinden oder besuchen Sie www.ckk-mc.be
Mehr erfahren Sie auch hier
 Heizölsozialfonds 0800/90929 (gebührenfrei),
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