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 fungen, wie zum Beispiel Kleidung, Schulmaterialien, Kosten für Freizeitaktivitäten usw. In Ostbelgien erhält das Pflegekind zusätzlich einen monatlichen Betrag auf ein Sparkonto; über dieses Geld kann das Pflegekind ab seinem 18. Lebensjahr ver- fügen.
Wichtig zu erwähnen ebenfalls: Wer ein oder mehrere Kinder für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten in seine Familie aufnimmt, hat Anspruch auf Pflegeelternurlaub. Der Urlaub beträgt 6 Wochen für jedes Pflegeelternteil (d.h. insgesamt 12 Wochen). Durch ein Gesetz vom 6. September 2018 wurde die Dauer des Pflegeelternurlaubs inzwischen um 2 Wochen verlän- gert; bis 2027 soll die Dauer schrittweise um weitere 3 Wochen ausgedehnt werden.
Wenn Sie sich vorstellen können, einem Kind Nestwärme zu geben, dann kontaktieren Sie den Pflegefamiliendienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Dort wird man Sie gerne über alle Aspekte einer Pflegschaft informieren, sei es in Form einer Patenschaft, einer Kurzzeitpflege oder einer Langzeitpflege.
Pflegefamiliendienst der DG
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  087 59 46 60  pfd@dgov.be
Weitere Informationen auf dem Familienportal der DG:
 ostbelgienfamilie.be/pflegefamilien ostbelgienfamilie.be/kindergeld
Die CKK informiert Sie gerne
über alle Aspekte der Krankenversicherung für Pflegekin- der. Wenden Sie sich an die Kundenberatung unter der Nummer 087 32 43 33 oder mit E-Mail an eupen@mc.be.
Zum Pflegeelternurlaub finden Sie ausführliche Informa- tionen auf der Website der CKK:
 ckk-mc.be/pflegeelternurlaub
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