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 Die Impfung in den Monaten Oktober oder November ist ideal;
 Dadurch aktiviert das Immunsystem Antikörper, die das Virus neutralisieren;
 Für unterschiedliche Risikogruppen wird die Impfung mit Nachdruck empfohlen
Die Grippe ist äußerst ansteckend – und eine vorbeugende Impfung ist das einzige Schutzmittel gegen dieses Virus.
Im Impfstoff gegen die Grippe sind tote Viruspartikel enthalten. Durch die Schutzimpfung aktiviert das Immunsystem Antikör- per, die sich auf das Virus „setzen“ und es neutralisieren. Durch diesen Vorgang wird die Widerstandskraft gegen die Grippe erhöht. Der Impfstoff schützt Sie während etwa sechs Monaten vor dem Grippevirus. Demzufolge kann die vorbeugende Schutzimpfung als ein wirksames Mittel gegen Grippe betrach- tet werden.
 Schutzimpfung-wieundwann?
Das Grippevirus passt sich jährlich an. Aus diesem Grund sollten Sie sich auch jährlich impfen lassen, idealerweise im Oktober oder im November, da die Grippe hauptsächlich von November bis März grasiert und der Wirkstoff bereits nach 14 Tagen wirk- sam ist.
In den folgenden Fällen wird von einer Schutzimpfung abgera- ten: Wenn Sie Fieber haben oder an einer schweren Infektions- krankheit leiden (beispielsweise Bronchitis); wenn Sie gegen eine Impfstoffkomponente allergisch sind; wenn Sie infolge einer vorherigen Grippe-Schutzimpfung unerwünschte Neben- wirkungen bemerkt haben.
 Schutzimpfung-fürwen?
Eine vorbeugende Schutzimpfung gegen Grippe gilt für:
○ Personen über 65 Jahre;
○ Bewohner von Alters- und Pflegeheimen;
Weitere Informationen unter
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Im Herbst lauert die Grippe...
○ Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer (selbst inzwischen stabilisierten) chronischen Erkrankung, z. B. der Atmungsorgane, chronische Herz- Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes, Multiple Sklerose, angeborene oder erworbene Immundefekte;
○ Kinder im Alter von sechs Monaten bis 18 Jahren in Langzeitbehandlung mit Aspirin;
○ Medizinisches Personal im direkten Kontakt mit den genannten Risikogruppen;
○ Alle Schwangeren im zweiten oder dritten Trimester ihrer Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Schutzimpfung;
○ Personen zwischen 50 und 64 Jahre, selbst wenn sie nicht zu den Risikogruppen gehören. In der Tat besteht bei jeder dritten Person dieser Altersklasse das Risiko einer Komplikation: In erster Linie bei Rauchern, Menschen mit Übergewicht und bei Personen mit übermäßigem Alkoholkonsum;
○ Alle Personen, welche mit Geflügel oder Schweinen in Kontakt kommen; das Gleiche gilt für die Mitbewohner dieser Risikogruppe

Der Sozialdienst der Christlichen Krankenkasse...
n Kelmis, Kirchplatz 32,
Tel. 087 32 43 36, donnerstags 9:00 bis 12:30
n Büllingen, Hauptstraße 28, Tel. 087 89 82 69,
dienstags 9:00 bis 12:30 Uhr
n Informationen über Ihre Rechte
n Vorbereitung Ihres Pensionsantrags
n Provisorische Berechnung Ihrer Pension
n Zusammenstellen der Akte für die inländische und die ausländische Pensionsversicherung
n Rechtsberatung bei Streitfällen
n Fragen zur Sozialversicherung
www.ckk-mc.be/krankheiten-behandeln/grippe
Pensionsberatung Sozialdienst
n Anträge auf Beihilfen oder Vorteile
n soziale und berufliche Integration
n Unterbringung
n berufliche oder körperliche
Rehabilitation n Beziehungen zu
Sozialeinrichtungen
MITEINANDER 5/2018 | 3
Uhr
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Tel. 087 89 82 77,
donnerstags 9:00 bis 12:30 Uhr
E-Mail: sozialdienst@mc.be | www.ckk-mc.be
Seit dem 1. Juni 2018 finden die Sprechstunden des Sozialdienstes der CKK in Eupen montags statt mittwochs von 9 bis 12.30 Uhr statt.
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