Page 6 - Miteinander_1_2017
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miteinander
IZOM-Abkommen
Weiterführung bis zum 30. Juni 2017 gesichert
In den vergangenen Monaten wurde die grenzüberschreitende Gesundheitsversor- gung IZOM vom LIKIV auf den Prüfstand gestellt. Grund hierfür sind Änderungen in der europäischen Gesetzgebung sowie der Rückzug von einigen deutschen Krankenkas- sen aus dem IZOM-System, mit Ausnahme der AOK Rheinland/Hamburg.
In den Verhandlungen mit dem LIKIV konnten die Krankenkas- sen einen Teilerfolg erzielen: Das Abkommen zur grenzüber- schreitenden Gesundheitsversorgung wird noch bis zum 30. Juni 2017 fortgeführt.
In den kommenden sechs Monaten soll allerdings auf LIKIV- Ebene eine neue Regelung für Behandlungen in bestimmten Grenzgebieten ausgearbeitet werden.
Gemeinsam mit den anderen Krankenkassen in der DG wird sich die CKK dafür einsetzen, dass es ihren Mitgliedern auch weiterhin möglich ist, sich im Grenzgebiet ärztlich behandeln zu lassen und, dass der Übergang zu dem neuen System so pati- entenfreundlich wie möglich gestaltet wird.
Was bedeutet diese  Änderung für mich? Lesen sie hierzu die häufig gestellten Fragen!

Ich bin im deutschen Grenzgebiet  in ärztlicher Behandlung, was ändert sich für mich?
Das Abkommen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversor- gung wird noch bis zum 30. Juni 2017 fortgeführt. Bis dahin erlaubt IZOM den Versicherten, fachärztliche Leistungen in bestimmten Grenzgebieten in Belgien, Deutschland und den Niederlanden in Anspruch zu nehmen. Auch die durch den Fach- arzt verordneten Medikamente und stationären Behandlungen können in diesem Rahmen abgerechnet werden.
 Was passiert mit meiner  eIZOM-Karte? 
Die eIZOM-Karte bleibt bis zum 30. Juni 2017 gültig. Die AOK Rheinland/Hamburg, Kooperationspartner der CKK auf deut- scher Seite, ist die einzige deutsche Krankenkasse, die weiterhin IZOM-Patienten in Deutschland betreut. Somit bleibt die bislang reibungslose Abwicklung mit der eIZOM-Karte bis zum 30. Juni 2017 erhalten.
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