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Was hat sich am 1. Januar geändert?
soziales
Sozialversicherung: Änderungen im Bereich Gesundheitsversorgung
Seit dem 1. Januar ist eine Reihe von Änderungen in Kraft, die sich auf mehrere Zweige der föderalen Sozialversicherung aus- wirken. Die Liste ist nicht erschöpfend. Die CKK informiert Sie über die Änderungen im Bereich der Gesundheitsversorgung...
 Bessere Erstattung der  zahnärztlichen Leistungen bei regelmäßigem Zahnarztbesuch
Der Versorgungsverlauf für die zahnärztlichen Leistungen gilt jetzt auch für Erwachsene. Das bedeutet, dass die meisten zahnärztlichen Leistungen - außer Beratungen, vorbeugende Behandlung, Kieferorthopädie und Parodontologie - für den Patienten billiger als im vorigen Kalenderjahr sein werden. Diese Maßnahme war bereits im Juli 2016 für die Erwachsenen in Kraft getreten, die keinen Anspruch auf die erhöhte Kostenerstat- tung haben (EKE), wobei gleichzeitig der gesetzliche Eigenan- teil von 25 auf 40% des amtlichen Tarifs angehoben wurde für Patienten, die ihren Zahnarzt im Jahr zuvor nicht aufgesucht hatten.
Erwachsene Patienten ohne Anspruch auf die EKE, die im Jahr 2016 nicht zum Zahnarzt waren, zahlen ab dem 1. Januar 2017 einen Eigenanteil von 1 oder 2 Euro für zahlreiche Zahnarzt- leistungen (1). Wenn sie allerdings 2016 beim Zahnarzt waren, wird ihnen der amtliche Tarif in voller Höhe erstattet. Die Bot- schaft ist also eindeutig: man sollte mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt gehen!
 Änderung bei den kinesio-  therapeutischen Leistungen für bestimmte Personen
Patienten, die unser einem chronischen Erschöpfungssyndrom oder Fibromyalgie leiden, dürfen künftig über den Zeitraum eines Jahres ab dem Datum der ersten Leistung noch höchstens 18 Behandlungseinheiten von durchschnittlich 45 Minuten in Anspruch nehmen. Bisher wurde ihnen eine Serie von 60 Behandlungseinheiten im Jahr genehmigt, mit der Möglichkeit einer Erneuerung der Genehmigung.
Das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung (LIKIV) begründet diesen Beschluss wie folgt: "Für diese beiden Patientengruppen war die Verringerung der Zahl der Sitzungen zum günstigsten Erstattungssatz (2) und die Erhöhung der durch- schnittlichen Gesamtdauer der Sitzungen durchaus gerechtfer- tigt angesichts der jüngsten internationalen Empfehlungen zur guten Praxis.
Diese Maßnahme wurde darüber hinaus nach Beratung und Abstimmung mit mehreren nationalen wie internationalen Fachleuten getroffen. Aus den Kontakten und Empfehlungen geht hervor, dass in den ersten sechs Wochen vor allem Coaching, Patientenschulung und Intensivbehandlungen erfor- derlich sind. Danach geht es eher um Übungseinheiten zur Auf- frischung des Erlernten".
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