Page 7 - Miteinander_1_2017
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miteinander
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Ja. Allerdings ist diese nur bis zum 30. Juni 2017 gültig.
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Ja. Allerdings raten wir unseren Mitgliedern, die sich ab dem 1. Juli 2017 zu einer Behandlung ins Grenzgebiet begeben wol- len, sich rechtzeitig bei ihrer Krankenkasse zu informieren!
Ich bin ein neues Mitglied. Kann ich  eine eIZOM-Karte erhalten? 
Die Krankenkassen, die Regierung der DG und das LIKIV arbeiten eng zusammen, um den deutschsprachigen Belgiern weiterhin eine Behandlung in deutscher Sprache im deutschen Grenzge- biet zu ermöglichen. Allerdings muss der Patient mit erheblichen Einschnitten rechnen.
Ab dem 1. Juli 2017 wird die Tarifsicherheit, so wie sie unter dem jetzigen IZOM-Projekt angewandt wird, keinen Fortbe- stand mehr haben. Zudem muss man davon ausgehen, dass das Folgeprojekt weitaus restriktiver ist.
 Betrifft diese neue Regelung  nur die CKK?
Die Übergangsfrist und die neue Regelung, welche noch aus- gearbeitet werden , betreffen alle belgischen Krankenkassen.
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Ich beabsichtige, mich nach dem  30. Juni 2017 im Grenzgebiet behandeln zu lassen. Kann ich dies noch machen?
 www.ckk-mc.be
 grenzgaenger@mc.be  087 32 43 34
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Weitere Infos zu IZOM, der Grenzgänger-Situation und den Gesundheitsleistungen im  Ausland finden Sie unter:
Was passiert nach der  Übergangsfrist? 
Die belgischen Krankenkassen und das LIKIV einigten sich dar- auf, in der Übergangsphase vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2017 einen Lösungsvorschlag zum IZOM-System auf Basis einer genauen Bedarfsanalyse zu erarbeiten.
www.ckk-mc.be/grenzgaenger
MITEINANDER 1/2017 | 7
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