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miteinander
Ja. Allerdings ist diese nur bis zum 30. Juni 2017 gültig.
Ja. Allerdings raten wir unseren Mitgliedern, die sich ab dem 1. Juli 2017 zu einer Behandlung ins Grenzgebiet begeben wol- len, sich rechtzeitig bei ihrer Krankenkasse zu informieren!
Ich bin ein neues Mitglied. Kann ich eine eIZOM-Karte erhalten?
Die Krankenkassen, die Regierung der DG und das LIKIV arbeiten eng zusammen, um den deutschsprachigen Belgiern weiterhin eine Behandlung in deutscher Sprache im deutschen Grenzge- biet zu ermöglichen. Allerdings muss der Patient mit erheblichen Einschnitten rechnen.
Ab dem 1. Juli 2017 wird die Tarifsicherheit, so wie sie unter dem jetzigen IZOM-Projekt angewandt wird, keinen Fortbe- stand mehr haben. Zudem muss man davon ausgehen, dass das Folgeprojekt weitaus restriktiver ist.
Betrifft diese neue Regelung nur die CKK?
Die Übergangsfrist und die neue Regelung, welche noch aus- gearbeitet werden , betreffen alle belgischen Krankenkassen.
Ich beabsichtige, mich nach dem 30. Juni 2017 im Grenzgebiet behandeln zu lassen. Kann ich dies noch machen?
www.ckk-mc.be
grenzgaenger@mc.be 087 32 43 34
Weitere Infos zu IZOM, der Grenzgänger-Situation und den Gesundheitsleistungen im Ausland finden Sie unter:
Was passiert nach der Übergangsfrist?
Die belgischen Krankenkassen und das LIKIV einigten sich dar- auf, in der Übergangsphase vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2017 einen Lösungsvorschlag zum IZOM-System auf Basis einer genauen Bedarfsanalyse zu erarbeiten.
www.ckk-mc.be/grenzgaenger
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