Page 9 - Miteinander_1_2017
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miteinander
soziales
 Neue Behandlungsbescheinigung
Künftig sind alle Gesundheitsdienstleister verpflichtet, ihren Patienten die neuen Behandlungsbescheinigungen aushändigen. Die Steuerverwaltung lässt ab 2017 nur noch die neuen Behandlungsbescheinigungen zu. Das neue Muster war bereits im Juli 2016 eingeführt worden, aber den Leistungserbringern war eine Übergangsfrist einge- räumt worden. Alle Behandlungsbescheinigungen sind jetzt weiß. Es gibt keine bunten Muster mehr je nach Art der Leistung. Der Bereich für die Angaben zum Patienten ist auf dem neuen Muster vereinfacht worden, das auch ein Feld für eine Quittung enthält, die als Zahlungsnachweis dient. Diese Empfangsbestätigung muss auf jeden Fall von der Person ausgefüllt und unterzeichnet werden, die die Zahlung des Patienten in Empfang nimmt. Das muss nicht unbedingt der Leistungserbringer selbst sein.
 Förderung der  elektronischen Verordnungen
Künftig wird die elektronische Verordnung (Rezept) von Arzneimitteln zur Regel. Bei der Beratung druckt der Arzt die elektronisch getroffene Medikamentenauswahl aus und gibt dem Patienten diesen Beleg mit. Wenn der Apo- theker dann den Strichkode auf dem Papier einscannt, erhält er über eine gesicherte Plattform Zugang zu der elek- tronischen Verordnung und kann den Versicherungsstatus des Patienten sowie die vom Vertrauensarzt ausgestellten Erstattungsgenehmigungen prüfen. Die Verordnung auf Papier bleibt in diesem Jahr noch möglich, wird aber 2018 ganz abgeschafft.
 Anpassung der jährlichen  Einkommenshöchstgrenzen für den Anspruch auf erhöhte Kostenerstattung (EKE)
Geringverdiener und ihre Familien können eine höhere Kostenerstattung für ihre Gesundheitsleistungen und eine ganze Reihe anderer sozialer und finanzieller Leistungen erhalten. Ein Allheilmittel? Die erhöhte Kostenerstattung (EKE) ist ein Status, den die Krankenkasse (bestimmten sozialen Gruppen) automatisch oder nach einer Einkom- mensprüfung verleiht. Die hierfür geltenden Einkommens- höchstgrenzen werden jedes Jahr am 1. Januar angepasst.
Für die 2017 bei der Krankenkasse eingereichten Anträge werden die Einkünfte des Jahres 2016 geprüft. Diese dürfen 17.855,56 Euro zuzüglich 3.203,40 Euro je zusätzlichen Haushaltsangehörigen nicht überschreiten.
(1) Außer Beratungen, vorbeugende Behandlungen, Kieferorthopä- die, Parodontologie, Röntgen und ergänzende Honorare (Adhäsiv- technik, Dämme, Wundnaht).
(2) Die Erstattungshonorare dieser besonderen Leistungen werden denen der anderen Leistungen einer durchschnittlichen Gesamt- dauer von 45 Minuten angeglichen.
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Einführung in die  Achtsamkeit
Stress im Alltag, Krankheit, Verlust oder andere schmerz- hafte Erfahrungen gehören zum Leben. Achtsamkeit hilft auch in schwierigen Lebensumständen innere Ruhe, geistige Klarheit und Lebensfreude zu finden.
Durch Achtsamkeit lernen wir uns selbst kennen und erfah- ren wie wir funktionieren, wie wir uns in bestimmten Situa- tionen verhalten, aber vor allem was uns immer wieder aus der Bahn wirft.
Auf sich selbst zu achten, zu lernen mit schwierigen Situa- tionen umzugehen und dadurch für sich kreative neue Wege erkennen, ist Ziel dieses Kurses.
Damit der Kurs möglichst ergiebig ist, wird die Bereitschaft zum täglichen Üben (mind. 30 Minuten) vorausgesetzt.
Preis (für 7 Termine):
88,- € Alteo Mitglieder / COK Sonderbeitragszahler 98,- € Nicht-Mitglieder
Achtung!
Die Alteo Angebote richten sich immer an Menschen mit und ohne Beeinträchtigung
○ Wann?
Informationsabend:
Montag, 13.2.2017
von 19:30 Uhr-20:30 Uhr
Einfuhrungskurs:
Montag, 6.3.2017 ; Montag, 13.3.2017; Dienstag, 21.03.2017; Montag, 27.3.2017; Montag, 3.4.2017 und Mittwoch, 19.4.2017 Jeweils von
19:30 bis 21:30 Uhr
○ Wo? Im Pfarrheim
(2. Etage groβer Raum) Bleichstraβe 8
St Vith
Die Räumlichkeiten sind zugänglich!
Anmeldung und Infos:
Alteo VoG,
Klosterstraße 74, 4700 Eupen,
 087 59 61 36
 alteo-dg@mc.be
Kto.: BE51 7925 5153 3362 Vermerk: Achtsamkeit St Vith 1/2017
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