Page 7 - Miteinander_3_2018
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 Wie sind die Krankenhauskosten abgesichert?
Die Hauptlast einer stationären Behandlung trägt immer noch die gesetzliche Krankenversicherung. Davon merkt der Patient nichts, weil der die Beträge nicht vorstrecken muss.
Der Patient muss aber einen eher symbolischen Beitrag leisten, indem er einen Teil des Tagespflegesatzes selbst bezahlt. Das sind für normale Versicherte ungefähr 16 Euro pro Tag und für Versicherte mit Anspruch auf erhöhte Kostenerstattung unge- fähr 6 Euro. Hinzu kommen ein geringer Festbetrag für Arznei- mittel und die Gesamtkosten für Arzneimittel, die nicht von der Krankenkasse getragen werden.
 Zusatzversicherung
Zusatzversicherte haben bei der Christlichen Krankenkasse automatisch eine Krankenhausversicherung, die Hospi-Solidar, die diese Kosten größtenteils abdeckt.
 Zuzahlungen
Zuzahlungen entstehen erst, wenn der Patient Wahlleistungen in Anspruch nimmt. Diese sind aber überschaubar, wenn der Patient sich mit einem Mehrbett- oder Zweibettzimmer be- gnügt, weil dann keinerlei übertarifliche Arzthonorare anfal- len. Für das Zweibettzimmer hat die Christliche Krankenkasse eine gute Lösung, nämlich die Hospi + (sprich Hospi Plus).
Wenn der Patient aber ein Einzelzimmer wählt, ist nicht nur der Zimmerpreis höher. Auch der Arzt verlangt dann mehr. Für die- sen Fall hat die Christliche Krankenkasse die Hospi +100 oder die Hospi +200, wobei 100 für 100 Prozent und 200 für 200% steht.
Auskünfte erteilt Ihnen gerne jeder Kundenberater der CKK unter der Nummer:
 087 32 43 33 oder unter  eupen@mc.be.
• Gesetzliche Krankenversicherung,
• Zusatzversicherung,
• Wahlfreie Krankenhausversicherungen...
wer blickt da noch durch?
Hier erhalten Sie die Antwort:  087 32 43 33 oder
 eupen@mc.be
miteinander ARBEITSUNFÄHIGKEIT
Krankengeld und Urlaubsgeld:  nicht gleichzeitig!
Im Mai haben die Arbeitnehmer ihr Urlaubsgeld erhalten. Ange- stellte erhalten das Urlaubsgeld von ihrem Arbeitgeber, Arbeiter vom Landesamt für Jahresurlaub. Das Urlaubsgeld hängt von den Arbeitsleistungen im Vorjahr ab.
Arbeitnehmer, die krankgeschrieben sind, erhalten normalerweise auch das Urlaubsgeld, das Ihnen zusteht. Allerdings darf der Arbeit- nehmer in der Zeit, für welche er Urlaubsgeld (1) bezieht, keine Geld- leistungen der Krankenversicherung (Krankengeld oder Invaliden- geld) erhalten. Sozialrechtlich gilt das Urlaubsgeld nämlich als Ersatzeinkommen, und der Bezug von zwei Ersatzeinkommen ist gesetzlich nicht erlaubt.
Wer also krankgeschrieben ist und bis zum 31. Dezember des lau- fenden Jahres noch beispielsweise 15 Urlaubstage zu nehmen hat und bis dahin die Arbeit nicht erneut aufnimmt, wird 15 Tage lang kein Krankengeld oder Invalidengeld erhalten. Da die Krankenkasse aber nach dem System der Sechstagewoche rechnet, werden aus 15 Urlaubstagen 18 unbezahlte Tage, also genau drei vollständige Wochen.

Um finanzielle Engpässe zum Jahresende hin zu vermeiden, haben Arbeiter und Arbeitsuchende die Möglichkeit, die unbezahlten Tage über mehrere Monate zu verteilen. Zu diesem Zweck müssen sie auf einer Urlaubsbescheinigung, die sie von der Krankenkasse erhalten, die gewünschte Verteilung der Urlaubstage vermerken (2). Wer die Bescheinigung nicht ausfüllt und keine Verteilung wünscht, erhält im Dezember weniger Krankengeld. Die verbleibenden Urlaubstage werden von den Krankengeldleistungen abgezogen.
Angestellte hingegen haben keine Wahl. Urlaubstage, die sie nicht vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres nehmen, werden ihnen automatisch abgezogen, entweder im Dezember oder im letzten Monat, in dem sie normalerweise noch Krankengeld beziehen wür- den.
Ob Arbeiter oder Angestellte, alle müssen sich unbedingt darauf einstellen, eine Zeitlang ohne Geldleistungen der Krankenkasse auszukommen, wenn sie Urlaubsgeld erhalten haben.
 Urlaubsgeld gilt als Ersatzeinkommen
Der Doppelbezug mehreren Ersatzeinkommen ist gesetzlich nicht erlaubt. Wenn Urlaubsgeld gezahlt wird, fällt das Krankengeld weg!
Informationen erhalten Sie gerne von jedem Kundenberater der Christlichen Krankenkasse unter der Nummer 087 32 43 33
(1) Urlaubstage sind die gesetzlichen Urlaubstage, die zusätzlichen Urlaubstage, für welche Urlaubsgeld oder Arbeitsentgelt gezahlt wird, alle Urlaubstage auf- grund eines kollektiven Arbeitsabkommens.
(2) Anhang der Urlaubsbescheinigung kann die Krankenkasse ermitteln, welche Urlaubstage der Arbeitnehmer noch nicht genommen hat. Die Bescheinigung ist vom Arbeitgeber bzw. der Zahlstelle der Arbeitslosenunterstützung auszu- füllen.
Was müssen Sie unternehmen?
MITEINANDER 3/2018 | 7
soziales


































































































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