Page 9 - Miteinander_3_2018
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miteinander
oder wenn ein belgischer Facharzt der Ansicht ist, dass eine Behandlung im Ausland angezeigt ist und seinen Antrag begründet.
Für die stationären Leistungen hat es im Grunde genommen niemals, weder vor noch nach IZOM, wirklich Probleme gege- ben. Aber auch dort ist ein Rückgang zu verzeichnen, weil ins- gesamt weniger Ostbelgier im Rahmen der neuen Regelung einen deutschen Facharzt aufsuchen.
Heil- und Hilfsmittel (also Physiotherapie, Rollstühle usw.) und Medikamente werden nicht mehr im Rahmen dieser Regelung übernommen und müssen also in Belgien in Anspruch genom- men werden.
 Vor- und Nachteile
Emotional betrachtet ist die neue Regelung ein Rückschritt. Viele Bewohner der belgischen Grenzgemeinden empfinden die Abschaffung von IZOM als Behinderung der Freizügigkeit, die sich gegen den Geist des Europäischen Einigungsprozes- ses, der Verordnungen des Parlaments und der Urteile des Europäischen Gerichtshofs richten. Nüchtern betrachtet war IZOM eine sehr begrüßenswerte, wenn auch verfrühte Initia- tive zur vorzeitigen Legalisierung einer erstrebenswerten Öff- nung der Grenzen, der jedoch die Unterschiedlichkeit der Systeme zum Verhängnis wurde. Fakt ist, dass die Leistungen in Deutschland höher bewertet sind als in Belgien und dadurch das belgische System stärker belastet wurde, denn vergessen wir nicht, bei aller Zusammenarbeit: zahlen muss die belgische Sozialversicherung.
Aus einer ersten Bilanz der Krankenkassen ergibt sich, dass weniger Menschen die Reise über die Grenze antreten. Aber auf der anderen Seite sind inzwischen viele deutsche Ärzte bereit, die belgischen Patienten zu den üblichen Vertragsbe- dingungen in Deutschland zu behandeln, sodass die Patienten nicht unbedingt aus finanziellen Gründen davor zurück- schrecken müssen, einen deutschen Facharzt aufzusuchen.
IZOM
Ostbelgien-Regelung
Europäisches Recht
1. Jeder darf sich nach wie vor in jedem Staat der europäi- schen Union behandeln lassen, wo er will. Abgerechnet wird nach den Regeln des Staates, in dem er versichert ist (nicht unbedingt zum Vorteil des Versicherten).
2. Wohnt der Patient im Grenzgebiet, gilt für Fachärzte aus dem Grenzgebiet ein besonderes Abrechnungsverfahren: Rechnungen bis 200 Euro werden pauschal (bis zu 75%) vergütet, wenn es die Leistungen in Belgien auch gibt. Bei Rechnungen über 200 Euro gilt das übliche Verfahren des Abgleichs der Leistungen (siehe Verfahren 1).
3.Für Heil- und Hilfsmittel (z.B. Physiotherapie, Rollstühle usw.) gilt Verfahren 1 (Regeln des Versicherungsstaates).
4. Für stationäre Leistungen (Krankenhausaufenthalte) und psychiatrische Leistungen sowie Behandlungen, die von einem belgischen Facharzt angeordnet werden und für die er einen ausländischen Facharzt empfiehlt. Der Antrag muss natürlich begründet sein.
Tipp
Bevor Sie sich im Ausland behandeln lassen, spre- chen Sie mit der Krankenkasse oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
087 32 43 33 eupen@mc.be
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