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   miteinander
soziales
Wohnen in Belgien, arbeiten in Deutschland Der neue Leitfaden für Grenzgänger ist da!
Seit vielen Jahren arbeiten die Christliche Gewerkschaft (CSC), die Christliche Krankenkasse (CKK) und die Allgemeine Orts- krankenkasse (AOK) in der Grenzgänger-Begleitung eng zusammen. Neben punktuellen Angeboten ist der „Leitfaden für Grenzgänger“, der nun in vierter Auflage erscheint, einer der Eckpfeiler dieser Zusammenarbeit. Er ermöglicht dem Grenzpendler Belgien-Deutschland praktische, verständlich aufbereitete Einblicke in die teils komplexe Materie der Sozial- gesetzgebung beider Staaten. Die Broschüre kann dabei als übersichtlicher Einstieg in die Materie der grenzüberschreiten- den Rechte und Pflichten oder aber als Nachschlagewerk bei spezifischen Fragen genutzt werden.
Welche Angaben muss mein Kündigungsschreiben beinhalten? Was passiert, wenn mein Arbeitgeber zahlungsunfähig ist? Wel- che Unterlagen muss ich bei Arbeitsunfähigkeit einreichen und wer wird meine Arbeitsunfähigkeit kontrollieren? Welche For- meln des Mutterschaftsurlaubs gibt es in Deutschland und in Belgien und welches Land zahlt das Kindergeld?
Solche und ähnliche Fragen betreffen etwa 6500 (Stand 2021) Auspendler von Belgien nach Deutschland. Hinzu kommen rund 660 geringfügig Beschäftigte sowie eine unbekannte Zahl von Selbstständigen, Beamten und Privatversicherten. Aufgrund dieser großen (und tendenziell steigenden) Anzahl potenzieller
Nutznießer haben sich die Experten der drei Partner erneut mit so unterschiedlichen Themenbereichen wie Arbeitsrecht oder Steuerwesen auseinandergesetzt und auch das System der Sozialen Sicherheit beleuchtet.

Das EU-Prinzip des freien Personenverkehrs
Das koordinierte System der Sozialen Sicherheit garantiert den Grenzgängern die Absicherung bei Krankheit oder Arbeitsun- fall oder regelt die Rentenansprüche für den Fall, dass der Arbeitnehmer seine berufliche Laufbahn in mehreren Staaten zurückgelegt hat.
Denn eines der wichtigsten Prinzipien, auf dem die Europäische Union der Staaten basiert, ist das des „freien Personenverkehrs“, demzufolge die Unionsbürger sowie die Bürger des Europäi- schen Wirtschaftsraumes – Island, Liechtenstein und Norwegen – und der Schweiz das Recht haben, sich in diesen Staaten frei zu bewegen, niederzulassen und einer Arbeit nachzugehen. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er nicht nur das Recht hat, in einem anderen europäischen Staat zu arbeiten, sondern ebenso Anrecht auf soziale Absicherung hat.
Der freie Personenverkehr wäre ohne EU-Vorschriften zur Koor- dinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit nicht möglich. Diese Vorschriften basieren auf den Grundsätzen der Einheit- lichkeit, der Gleichbehandlung, der Zusammenrechnung (frühe- rer Versicherungs-, Beschäftigungs- und Aufenthaltszeiten) und der Exportierbarkeit (bestehender Ansprüche). Sie garantieren, dass niemand, der in einen anderen Mitgliedstaat zieht, seinen Sozialschutz verliert, und bedeuten für den Grenzgänger, dass er nicht schlechter gestellt werden darf als eine Person, die in ihrem Wohnland arbeitet.
 IhreRechte—unsereLeistungen
Auf der Grundlage der beschriebenen Vorschriften genießen Grenzgänger demnach die Leistungen der gesetzlichen Kran- ken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen.
Im aktualisierten „Leitfaden für Grenzgänger“ erfahren Arbeit- nehmer mit Wohnsitz in Belgien, welche Schritte bei Antritt einer Arbeitsstelle in Deutschland zu unternehmen sind und worauf bei Krankheit, Arbeitsunfall oder Eintritt in das Renten- alter zu achten ist.
Während individuelle Situationen immer auch einer individuel- len Betrachtung und Begleitung bedürfen - für die unsere Grenzgänger-Experten Ihnen auf Anfrage natürlich gerne zur Verfügung stehen - stellt der „Leitfaden für Grenzgänger“ einen idealen Einstieg in die Materie dar. Grenzgänger und Interes- sierte können in den Geschäftsstellen der Partner ein kosten- loses Druckexemplar beantragen oder die PDF-Fassung auf den Webseiten der Partner herunterladen.
Weitere Infos unter:
 ckk-mc.be/grenzgaenger
 eupen@mc.be
 087 32 43 34 (dienstags geschlossen)
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