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Mutterschaftsurlaub:    Neuer Vorteil für Arbeitnehmerinnen
Künftig haben alle Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit, die fünf wahlfreien Wochen des Mutterschaftsurlaubs vor der Entbin- dung auf die Zeit danach zu verschieben (15 Wochen insge- samt), sogar, wenn sie in den sechs Wochen vor der Entbindung krankgeschrieben sind.
Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf eine Mutterschafts- ruhe von 15 Wochen (19 Wochen bei Mehrlingsgeburten). Der Mutterschaftsurlaub besteht aus zwei Zeiträumen, nämlich
 dem pränatalen Mutterschafsurlaub (vor der Geburt);
 dem postnatalen Mutterschaftsurlaub (nach der Geburt)
Vor der Geburt darf der Mutterschaftsurlaub frühestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnen. Er muss aber spätestens eine Woche vor diesem Datum beginnen. Die letzte Woche ist verpflichtend, die anderen fünf Wochen sind frei: Sie dürfen vor der Entbindung genommen werden oder auf die Zeit nach den neun postnatalen Wochen verschoben werden.
Bisher durften Mütter, die in den sechs Wochen vor dem errech- neten Entbindungstermin wegen einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig krankgeschrieben waren, nicht frei über
ihren pränatalen Mutterschaftsurlaub verfügen. Sie durften also die pränatalen Tage nicht nach den postnatalen nehmen, mit dem Ergebnis, dass viele Arbeitnehmerinnen lediglich neun Wochen bei ihrem Neugeborenen bleiben durften (zuzüglich der Pflichtwoche vor der Geburt, wenn das Kind früher als geplant zur Welt kam).
Die Christliche Krankenkasse und die Familienliga prangern diese Ungerechtigkeit seit Jahren an. Erst durch Covid-19 mit seinen vielen Krankmeldungen und Fällen von Kurzarbeit wurde, insbesondere auf Druck der Krankenkassen, die Gesetz- gebung rückwirkend zum 1. März 2020 geändert.
Ob die Mütter vor der Entbindung krankgeschrieben waren oder nicht, sie haben jetzt auf jeden Fall die Möglichkeit, ihre fünf wahlfreien Wochen vor der Entbindung auf die Zeit nach dem postnatalen Mutterschaftsurlaub zu verschieben.
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