Page 10 - Miteinander_4_2018
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miteinander
Die Wirksamkeit von Generika
Zuverlässigkeit, Preis und gesetzliche Vorschriften
Die öffentlichen Behörden ermutigen jetzt Ärzte und Patienten, sich für Generika oder kostengünstige Medikamente zu ent- scheiden. Das erspart den Haushalten viel Geld. Aber manchmal haben diese Arzneimittel immer noch einen schlechten Ruf. Sind sie tatsächlich so wirksam wie die anderen?
Ein neues Arzneimittel, das von einem Pharmaunternehmen auf den Markt gebracht wird, ist 20 Jahre lang nach der Ent- deckung des Wirkstoffs patentrechtlich geschützt. Während der Patentlaufzeit darf nur dieses Unternehmen das neue Medika- ment als „Referenzarzneimittel“ vermarkten und damit seine Investitionen rentabel machen.
Nach Ablauf dieser Frist können andere Firmen das Mittel unter einem anderen Markennamen anbieten. Wenn sie nachweisen, dass es die gleiche Wirkung hat und mindestens 31% billiger ist als das Referenzmittel, gilt es als Generikum.
Dieses Generikum muss wie jedes andere von der FAAM (Födera- le Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte) zugelassen werden und dafür eine Reihe von Qualitätskriterien erfüllen: Es muss den gleichen Wirkstoff (oder Aktivsubstanz) enthalten wie das Originalpräparat, die gleiche Dosierung (Wirkstoffmenge je Arzneimittel), die gleiche Form (z.B. Tablette oder Kapsel, Sirup....) und die gleiche therapeutische Qualität haben. Auch der Preis muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Billige Arzneimittel hingegen sind Originalpräparate, für die das Patent abgelaufen ist und für die der Hersteller sich ent- schieden hat, den Preis auf das Niveau der konkurrierenden Generika oder sogar darunter zu senken. Manchmal ist das Ori- ginal also billiger als die Kopie.
 Den Preis verstehen
In Belgien gibt es seit vielen Jahren Generika. Doch erst 2001 konnte der Marktanteil wirklich gesteigert werden. Mit dem Referenzerstattungssystem zahlen die Krankenkassen nämlich weniger, wenn es eine erstattungsfähige generische Alternative gibt. Das erklärt, warum für die voll erstatteten Medikamente von gestern heute mehr aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss, wenn immer noch das Bezugsarzneimittel verschrieben wird.
Einige Hersteller von Referenzarzneimitteln haben daraufhin ihre Preise gesenkt. Der Preisunterschied zwischen einem Refe- renzarzneimittel und seinem Generikum ist daher von einem Mittel zum anderen unterschiedlich. Da die gesetzlich vorge- schriebene Senkung der Generikapreise mindestens 31% betra- gen muss, gibt es häufig auch Preisunterschiede zwischen ver- schiedenen Generikamarken für das gleiche Bezugsarzneimit- tel.
 Ärzte und Generika
Jeder Patient hat das Recht, seinen Arzt zu bitten, vorzugsweise Generika zu verschreiben. Viele Ärzte tun dies bereits spontan. Wenn der Arzt weiterhin ein Originalpräparat verschreibt, das er gut kennt und an die Verschreibung gewöhnt ist, sollte der Patient nicht zögern, mit ihm darüber zu sprechen. Ein Arzt kann jedoch die Verschreibung eines Generikums ablehnen (z.B. bei Gefahr einer Unverträglichkeit). In diesem Fall kann der Pati- ent nicht gegen seine Entscheidung angehen.

Und der Apotheker?
Der Apotheker darf ein Originalpräparat nicht durch ein Gene- rikum ersetzen, selbst wenn der Patient dies wünscht. In Belgien ist der Apotheker tatsächlich verpflichtet, das Rezept einzuhal- ten:
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wenn der Arzt auf seinem Rezept die Marke eines Medikaments angibt, muss der Apotheker diese Marke abgeben;
nur bei Antibiotika sind die Apotheker nach den neuesten Vorschriften verpflichtet, das günstigste Produkt auszuhändigen, es sei denn, der Arzt stellt ausdrücklich fest, dass eine Substitution nicht zulässig ist (z.B. bei Unverträglichkeit);
wenn der Arzt ein Medikament ohne Angabe eines Markennamens verschreibt und zu diesem Zweck den offiziellen internationalen Freinamen (DCI oder Deniminatio communis internationalis) des Wirkstoffs verwendet, muss der Apotheker das billigste Medikament aushändigen, das diesen Wirkstoff enthält, unter Beachtung der auf dem Rezept angegebenen Informationen.
Für nicht verschreibungspflichtige und nicht erstattungsfähige Arzneimittel kann der Kunde bei seinem Apotheker nach dem günstigsten fragen. Gemeinsam wird die beste Wahl getroffen.

Ein Programm um Geld zu sparen!
Die Christliche Krankenkasse bietet auf ihrer Website ein Pro- gramm an, um die Preise für ähnliche Arzneimittel zu verglei- chen. Durch die Eingabe z.B. des Namens eines Medikaments sowie der gewünschten Form und Dosierung gibt das Vergleichs- modul einen Überblick über alle identischen Produkte, den Ver- kaufspreis und den vom Patienten zu zahlenden Betrag. Außer- dem kann eine Broschüre heruntergeladen werden.
Dieses Tool kann über folgenden Link genutzt werden:
10| MITEINANDER 4/2018
gesundheit



































































































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