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eAttest
Die elektronische  Behandlungsbescheinigung
Automatische  Erstattung Ihrer Arztkosten
Nach der Untersuchung stellt Ihnen Ihr Hausarzt in der Regel eine Behandlungsbescheinigung aus, die Sie Ihrer Kranken- kasse zur Erstattung vorlegen müssen. Dank der Digitalisierung haben Allgemeinmediziner jetzt die Möglichkeit, die Behand- lungsbescheinigung über eine elektronische Schaltung an die Krankenkasse zu senden. Dieser neue Dienst heißt eAttest und ist voll automatisiert.
 Wie funktioniert das?
Wenn das eAttest ausgestellt wird, müssen Sie dem Hausarzt zwar noch den von ihm geforderten vollen Betrag zahlen, aber Sie brauchen Ihre Bescheinigung nicht mehr an Ihre Kranken- kasse zu schicken, weil der Arzt dies selbst direkt über seine Computersoftware macht. Innerhalb weniger Tage wird Ihre Krankenkasse Ihnen den Erstattungsbetrag automatisch auf Ihr Bankkonto überweisen.
Zur Information: In 99% der Fälle werden die elektronischen Behandlungsbescheinigungen Ihnen innerhalb von drei Werk- tagen erstattet. Der Datenaustausch zwischen Ihrem Arzt und der Krankenkasse ist absolut sicher und schnell.
 Was müssen Sie noch tun?
Nicht mehr viel ... Nach der Beratung und nachdem er die Behandlungsbescheinigung an Ihre Krankenkasse gesandt hat, wird Ihr Hausarzt Ihnen einen Beleg aushändigen, auf dem eine Bestätigungsnummer für die elektronische Behandlungs- bescheinigung vermerkt ist. Der tatsächlich gezahlte Betrag ist ebenfalls auf diesem Dokument zu finden. Bewahren Sie den Beleg Ihres Arztes auf. Auf diese Weise können Sie die Erstattung Ihrer Krankenkasse überprüfen. Der Beleg kann auch sinnvoll sein, wenn Sie noch eine zusätzliche Versicherung haben (z.B. Krankenhausversicherung mit Erstattung vor- und nachsta- tionärer ambulanter Leistungen).
Der Sozialdienst der  Christlichen Krankenkasse...

Wo liegen die Vorteile der elektronischen Behandlungs- bescheinigung für Sie?
 Keine administrativen Verfahren mehr: keine Aufkleber mehr und kein Versand der Bescheinigung an Ihre Kran- kenkasse
 Schnellere Rückerstattung (innerhalb von 3 Tagen)
 Kein Risiko mehr, die Behandlungsbescheinigung zu ver-
lieren

Gut zu wissen
Nur für Allgemeinmediziner:
Vorerst können nur Allgemeinmediziner das eAttest an die Krankenkasse schicken. Hierzu besteht jedoch keine Verpflich- tung. Jeder Allgemeinmediziner kann entscheiden, ob er die elektronische Schaltung verwendet oder nicht.
Kontonummer:
Da eAttest elektronisch arbeitet, ist es nicht mehr möglich, Ihrer Krankenkasse eine andere als die ihr bekannte Kontonummer mitzuteilen. Wenn Sie Ihre Kontonummer ändern möchten, wenden Sie sich so schnell wie möglich an den Kundenberater Ihrer Krankenkasse.
Haben Sie eine Krankenhausversicherung
bei der CKK?
Dann bewahren Sie diese Abrechnungen für Leistungen auf, die 30 Tage vor dem Krankenhausaufenthalt bis 90 Tage danach erbracht wurden. Je nachdem, welche Krankenhausversiche- rung Sie abgeschlossen haben, erhalten Sie dann noch eine zusätzliche Erstattung.
Möchten Sie sich das Leben erleichtern? Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt.
Weitere Informationen unter
www.ckk-mc.be/eattest
Pensionsberatung Sozialdienst
miteinander
n Kelmis, Kirchplatz 32,
Tel. 087 32 43 36, donnerstags 9:00 bis 12:30
n Büllingen, Hauptstraße 28, Tel. 087 89 82 69,
dienstags 9:00 bis 12:30 Uhr
n Informationen über Ihre Rechte
n Vorbereitung Ihres Pensionsantrags
n Provisorische Berechnung Ihrer Pension
n Zusammenstellen der Akte für die inländische und die ausländische Pensionsversicherung
n Rechtsberatung bei Streitfällen
n Fragen zur Sozialversicherung
n Anträge auf Beihilfen oder Vorteile
n soziale und berufliche Integration
n Unterbringung
n berufliche oder körperliche
Rehabilitation n Beziehungen zu
Sozialeinrichtungen usw..

MITEINANDER 4/2018 |3
Uhr
n Raeren, Hauptstraße 75a, Tel. 087 89 82 86,
dienstags 9:00 bis 12.30 Uhr
n Eupen, Klosterstraße 66,
Tel. 087 59 61 18,
montags 9:00 bis 12:30 Uhr n Malmedy, Malgravestraße 3,
n St.Vith, Büchelstraße 3-5, Tel. 087 89 82 72,
freitags 9:00 bis 12:30 Uhr
Tel. 087 89 82 77,
donnerstags 9:00 bis 12:30 Uhr
E-Mail: sozialdienst@mc.be | www.ckk-mc.be
Ab dem 1. Juni 2018 finden die Sprechstunden des Sozialdienstes der CKK in Eupen montags statt mittwochs von 9 bis 12.30 Uhr statt.
service


































































































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