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miteinander
soziales
SOZIALE SICHERHEIT
Selbständige  besser  
50 Jahre Entwicklung zum Besseren
In einem Kontext großen Wohlstands wurde die soziale Sicher- heit für Selbstständige in den 50 Jahren ihres Bestehens weit- gehend nach dem Vorbild des Systems der Arbeitnehmer aus- gebaut, wurde aber auch von der privaten Versicherung inspi- riert. Das Tempo der sozialen Verbesserungen hat sich beson- ders in den letzten 15 Jahren beschleunigt: Absicherung des mitarbeitenden Ehepartners, volle Krankenversicherung, schnellere Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, Mindestrente und Kindergeld wie für die Arbeitnehmer, Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs, „Überbrückungsrecht“ bei wirtschaft- lichen Schwierigkeiten usw. Die meisten dieser sozialen Errun- genschaften sind den Betroffenen kaum bekannt, wie eine aktuelle Umfrage der Mittelstandsvereinigung (Union des clas- ses moyennes) zeigt. Aber das Bild der Sozialversicherungs- beiträge ohne wesentliche Leistungsansprüche ist in einer hete- rogenen, unabhängigen und sich verändernden Bevölkerung immer noch lebendig. Miteinander malt 50 Jahre Geschichte des sozialen Status der Selbstständigen, zeichnet ein Bild der Gegenwart und analysiert die Herausforderungen, die sich am Horizont abzeichnen.

1944 das Gesetz über die soziale Sicherheit verabschiedete. Doch die Zurückhaltung der Selbstständigenorganisationen ließ dies nicht zu. Erst 1968 wurden die Sozialversicherungen für Selbst- ständige - Kindergeld, Renten und Krankenversicherung - in einem System zusammengefasst. Zwei Jahre später (1970) wurde auch die Arbeitsunfähigkeitsversicherung integriert. Im selben Jahr wurde das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS) gegründet. Seine Hauptaufgaben: sicherstellen, dass die Selbstständigen einer Sozialversiche- rungskasse beitreten und ihre Sozialbeiträge zahlen, Berech- nung und Gewährung von Renten für Selbstständige, Gewähr- leistung der finanziellen Verwaltung der Sozialversicherung, Beteiligung an der Bekämpfung von Sozialbetrug usw.
1968: Eigene Sozialversicherung  für Selbständige
Die Gewährung des Sozialschutzes für alle Erwerbstätigen, unabhängig von ihrem Status - Selbstständige oder Arbeitneh- mer - war das Ziel der belgischen Regierung, als sie im Dezember
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Ziel der Regierung war es 1981, Selbstständigen die Möglichkeit zu geben, eine gesetzliche Pauschalrente, die nicht ausreicht, um ihr Alter in Würde zu sichern, durch die Einführung der zusätzlichen Rentenversicherung zu ergänzen. Eine attraktive Sparformel, bei der die gezahlten Prämien vollständig als Berufs- kosten von der Steuer abgezogen werden dürfen.
Drei Jahre später (1984) wurde die Pauschalrente durch eine einkommensabhängige Rente ersetzt, wobei für Selbstständige mit einer vollen Laufbahn oder mehr als zwei Dritteln ein Min-
1984: Eine gesetzliche Rente,  die sich ständig verbessert


































































































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