Page 6 - Miteinander_4_2018
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miteinander
soziales
vor drei Jahren gemeldeten und indexierten steuerpflichtigen Netto-Berufseinkommens. Die endgültigen Beiträge werden auf der Grundlage des Jahresüberschusses berechnet, wenn diese von den Steuerbehörden mitgeteilt werden. Darüber hin- aus wurde durch die Steuerverlagerung (Tax-Shift) zwischen 2015 und 2018 der Sozialbeitragssatz von 22% auf 20,5% im ersten Einkommensbereich (bis zu 58.513,59 Euro pro Jahr) gesenkt. Danach sinkt er auf 14,16% im zweiten Einkommens- bereich (zwischen 58.513,60 und 86.230,52 Euro). Darüber hin- aus zahlt der Selbstständige keine Sozialversicherungsbeiträge mehr. Insgesamt übersteigen die vierteljährlichen Beiträge eines Selbstständigen daher niemals 3980 Euro (ohne Verwaltungs- kosten). Bei der Aufnahme einer hauptberuflichen Selbststän- digkeit zahlen Selbstständige bis zum Ende des dritten Kalen- derjahres vorläufige Pauschalbeiträge. Seit April 2018 können diese Beiträge jedoch unter bestimmten Voraussetzungen in den ersten vier Quartalen reduziert werden.
 2018: Ein Sicherheitsnetz  gegen Arbeitsunfähigkeit
Seit 1971 zahlen die Krankenkassen den Selbstständigen auch Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit. Anfang der 2000-er Jahre wurden wesentliche Verbesserungen in diesem Bereich vorgenommen: sukzessive Erhöhung der Leistungen, Verkür- zung der Wartezeit (Arbeitsunfähigkeit ohne Geldleistungen)
auf drei und dann einen Monat (vierzehn Tage seit diesem Jahr), Einführung der Möglichkeit der teilweisen Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit mit Genehmigung des Vertrauensarz- tes, Aufholprämie ...

Die Selbstständigen können auf ein soziales Sicherheitsnetz zählen, dessen Maschen in den letzten fünfzehn Jahren erheb- lich enger geworden sind. Darüber hinaus streben immer mehr von ihnen ein Absicherungsniveau an, das dem der Arbeitneh- mer zumindest gleichwertig ist. Das wirft die Frage der Finan- zierung auf und hinterfragt die Art und Weise, wie Solidarität konzipiert wird.
Die gesetzliche Rente ist bei weitem das erste Thema der Unzu- friedenheit und Sorgen bei den Selbstständigen, wie aus einer Untersuchung der Mittelstandsvereinigung (Union des Classes Moyennes) UCM hervorgeht (1). Die Befragten nannten zwei wei- tere Punkte, bei denen Verbesserungsbedarf herrscht: Geldlei- stungen im Krankheitsfall und Überbrückungsrechte im Falle einer erzwungenen Einstellung der Tätigkeit. „Die Selbststän- digen möchten zeitnah vom sozialen Sicherungsnetz aufgefan- gen werden. Was sie aber am meisten interessiert, sind Formeln, mit denen sie ihre berufliche Tätigkeit flexibel fortsetzen kön- nen, um die Zukunft ihres Unternehmens zu sichern“", erklärt Renaud Francart, Berater bei der UCM.
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Ungewisse Zukunft 


































































































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